AGB
AGB Chauffeurservice – Dortmund GbR
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten ausnahmslos für alle Rechtsbeziehungen zwischen Chauffeurservice Dortmund GbR und dem Mieter oder Auftraggeber, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Stehen diese AGB mit Bedingungen des Mieters oder sonstiger Dritter, die mit Chauffeurservice Dortmund GbR in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen unsere AGB vor, auch wenn die Chauffeurservice Dortmund GbR denen des Mieter bzw. Dritten nicht widersprochen hat.
2. Vertragsabschluss
Beförderungsentgelt und Termine
Die Angebote sind freibleibend und deren Verbindlichkeit endet nach 24h.
Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung mit Unterschrift des Kunden oder eines legitimierten Erfüllungsgehilfen auf dem Antragsformular zustande.
Das Gleiche gilt für Ergänzungen und Abänderungen eines erteilten Auftrags.
Alle Beförderungsentgelte im Rahmen der gesetzlichen Personenbeförderung erfolgen entweder per Pauschalberechnung, auf Stundenbasis oder eine auf km bezogene entsprechende Abrechnung. Diese kann erfolgen, wenn die von der Chauffeurservice Dortmund GbR eingesetzten Fahrzeuge über einen (gemäß §30 BOKraft) entsprechenden Wegstreckenzähler verfügen (z.B. MB Viano).
Terminzusagen sind stets voraussichtliche Zeitangaben, auch wenn sie in schriftlicher Form erfolgen. Aus einer schriftlichen Terminzusage entsteht kein Anspruch auf Erfüllung.
3. Rechte und Pflichten des Vermieters
Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges:
Die Chauffeurservice Dortmund GbR verpflichtet sich, dem Mieter / Kunden ein gemäß StVG (Straßenverkehrsordnung) bzw. StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) verkehrssicheres und regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug nebst Zubehör bereitzustellen.
Die eingesetzten Fahrzeuge sind alle konzessioniert.
Das Fahrzeug befindet sich in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand.
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Bei Sach- und Vermögensschäden unbegrenzte Deckung;
Bei Personenschäden haftet die Versicherung bis zu 7,5 Millionen Euro pro geschädigte Person.
Die Chauffeurservice Dortmund GbR behält sich das Recht vor, für alle angebotenen Dienstleistungen Subunternehmen einzusetzen oder einen anderen als den gemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Es muss sich jedoch um einen Fahrzeugtyp der gleichen Kategorie handeln.
Alle Angebote vom Chauffeurservice Dortmund GbR gelten ausschließlich für Fahrten mit Chauffeur. Die eingesetzten Chauffeure besitzen entweder einen Personenbeförderungsschein oder den Führerschein Klasse DE (Bus mit mehr als 19 Plätzen + Anhänger) gemäß Personenbeförderungsgesetz der im Rahmen der Verordnung zur Ausführung des Personenbeförderungsgesetzes erworben wurde.
4. Rechte und Pflichten des Mieters / Kunden / Auftraggebers
Der Mieter/ Kunde/ Auftraggeber verpflichtet sich nach Aufforderung des Vermieters einen Teil des Mietpreises im Voraus zu entrichten. Wird die Leistung seitens des Vermieters nicht erbracht, so hat der Mieter Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses.
Der Mieter/ Kunde/ Auftraggeber hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
Den Anweisungen des Chauffeurs ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Vermieter zum sofortigen Rücktritt von dem Mietvertrag berechtigt
Ein Rücktritt es Mieters/ Kunden/ Auftraggebers ist bis zu 48 Stunden vor dem Auftrage kostenfrei.
Bei einem Rücktritt des Mieters / Kunden / Auftraggebers ist bei Einzelbuchungen von 48 – 24 Stunden vor Auftragsbeginn ist eine Pauschalgebühr in Höhe von 25 % des laut Angebot vereinbartem Fahrpreis zu entrichten.
Erfolgt ein Rücktritt 24-12 Stunden vor Beginn des Auftrages, so ist eine Stornogebühr i.H.v. 50 % des vereinbarten Fahrpreises zu entrichten.
Erfolgt der Rücktritt 12 – 6 Stunden vor Beginn des Auftrages, so ist eine Stornogebühr i.H.v. 75 % des vereinbarten Fahrpreises zu entrichten.
Bei Rücktritt des Mieters von weniger als 6 Stunden vor Auftragsbeginn ist die gebuchte Leistung zu 100 % in vollem Umfang fällig.
Bei Buchungen für mehrere Fahrzeuge, Fahrer oder bei Busbuchungen gelten die Bestimmungen der jeweilig vereinbarten Auftragsbestätigungen.
Die Berechnung der Mietzeit bzw. des Fahrauftrages erfolgt ab dem Betriebssitz des Vermieters (Dortmund) oder nach dem jeweiligen vorliegenden Angebot.
Alle aufgeführten oder vereinbarten Preise sind netto Preise! Zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, sofern diese nicht anders ausgezeichnet sind.
5. Haftung des Vermieters
Für die Haftung des Chauffeurservice Dortmund GbR gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand gilt: Die Haftung für einfache bzw. leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB haftet Chauffeurservice Dortmund GbR auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).
In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen und unvorhersehbarer Ereignisse (Stau, Straßensperrungen, Unwetter) auch in vergleichbaren Fällen haftet die Chauffeurservice Dortmund GbR nicht. Soweit die Haftung von Chauffeurservice Dortmund GbR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Chauffeurservice Dortmund GbR.
Kann die Dienstleistung der Chauffeurservice Dortmund GbR aus Gründen nicht erbracht werden, die vom Mieter zu vertreten sind, erfüllt z.B. der Mieter seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht, so ist der Kunde weiterhin zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
Schadensersatzansprüche gegen Chauffeurservice Dortmund GbR aufgrund einfacher bzw. leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen einer Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise handelt.
Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung von Fahrzeugen durch äußere Umstände übernimmt die Firma Chauffeurservice Dortmund keinerlei Haftung.
Das Geltend machen von daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
6. Haftung des Mieters/ Kunden / Auftraggebers
Der Mieter/Kunde/ Auftraggeber haftet bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, insbesondere bei drogen- oder alkoholbedingten Ereignissen der Fahrzeugnutzer und deren mitreisenden Personen unbeschränkt für alle von ihm verursachten Schäden.
Für grobe Verschmutzung bzw. vorsätzliche Verunreinigung des Fahrzeuginnenraumes wird eine Sonderreinigungsgebühr von 150,00€ erhoben.
7. Fälligkeit und Verjährung
Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugs gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten, vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses an gerechnet. Das Mietverhältnis gilt durch vollständige Zahlung des vereinbarten Entgelt als beendet.
8. Datenschutzklausel
Der Mieter wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass die Chauffeurservice Dortmund GbR die Mieter- und Kundendaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Mieter bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet.
9. Nicht vertragsgemäßer Gebrauch des Fahrzeuges
Bei nicht vertragsgemäßem Gebrauch des gemieteten Fahrzeuges gilt der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung als beendet, ohne dass es hierzu einer Mitteilung des Vermieters bedarf. Der Vermieter behält sich den Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Mietdauer.
Zusätzlich ergibt sich ein Anspruch auf die Zahlung entstehender Kosten, die sich aus der nicht vertragsgemäßen Nutzung des Fahrzeuges ergeben.
10. Mängelrüge und Gewährleistung
Mängel der Dienstleistung müssen vom Mieter/ Kunden/ Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung, d.h. Kenntnisnahme, derselben an die Chauffeurservice Dortmund GbR gemeldet werden.
Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als erbracht und der Entgeltanspruch von der Chauffeurservice Dortmund GbR gegen den Mieter bleibt unberührt. Das Recht des Mieters, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen zwischen der Chauffeurservice Dortmund GbR und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Änderungen oder Ergänzungen zum Angebot bzw. zu den Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Keine Partei kann sich auf eine von dieser Vereinbarung abweichende tatsächliche Übung berufen, solange die Abweichung nicht ausdrücklich schriftlich von den Parteien als für sie verbindlich anerkannt werden.
Der Vertrag unterliegt in jedem Fall dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Erfüllungsort hinsichtlich aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag ist der Sitz des Vermieters.
Sofern eine Gerichtsstandvereinbarung gesetzlich zulässig ist, gilt das Landgericht Dortmund als ausschließlicher Gerichtsstand.
Dortmund, 01.09.2014